Schulbesuchsverordnung

Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Kind pünktlich zum Unterricht erscheint. Vor der ersten und zweiten Stunde befindet sich 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn eine Aufsichtsperson auf dem Schulhof.

Wenn ihr Kind erkrankt ist, teilen Sie dies bitte unverzüglich der Schule per Email oder durch einen Anruf im Sekretariat mit. Die Email oder der von Ihnen getätigte Anruf zählt für diesen Tag als Entschuldigung. Sollte Ihr Kind länger als 3 Tage krank sein, bitte wir Sie, eine schriftliche Entschuldigung (Vorlage Krankmeldung) der Klassenlehrerin  nachzureichen.

Beurlaubungen können nur in ganz wenigen, begründeten Ausnahmefällen und nur auf rechtzeitigen schriftlichen Antrag hin genehmigt werden. Eine Verlängerung der Ferien ist grundsätzlich nicht vorgesehen.

Änderungen in den persönlichen Verhältnissen (Anschrift, telefonische Erreichbarkeit etc.) teilen Sie uns bitte umgehend mit.

Verlässliche Grundschule

Die Lindenschule GS garantiert allen Klassen eine tägliche, verlässliche Unterrichtszeit von 8:30 Uhr bis 11:10 Uhr. In Ausnahmefällen ( Krankheit oder dienstliche Verhinderung ) kann es vorkommen, dass die Randstunden sowie der Nachmittagsunterricht entfallen. Stundenplanänderungen werden Ihnen rechtzeitig mitgeteilt. Weitere Betreuungsmöglichkeiten außerhalb der Unterrichtszeit sind nur im Rahmen der Ganztagesschule möglich.

Ganztagesschule

Beachten Sie bitte, dass eine Anmeldung zur Ganztagesschule grundsätzlich für das laufende Schuljahr verbindlich ist. Eine Abmeldung zum darauf folgenden Schuljahr kann unter Einhaltung der Kündigungsfrist ( bis 1.April ) erfolgen. Die Anmedlungsfrist ist ebenfalls der 1.April.

Essensstornierungen für den Folgetag können nur bis 8 Uhr am Vortag entgegengenommen werden. (Bsp.: Essen für Mittwoch muss am Dienstag bis 8 Uhr abbestellt werden.)

Schulordnung

Diese müsste Ihnen seit der Schulanmeldung Ihres Kindes vorliegen. Beachten Sie bitte weiter, dass das Mitbringen von privater portabler Hardware ( z.B.: Gameboys, MP3-Player etc. ) in die Schule zu unterbleiben ist. Handys sollten ebenfalls nicht in die Schule mitgebracht werden. Sie müssen aber in jedem Fall während der gesamten Unterrichtszeit (einschließlich der Pausen) ausgeschaltet bleiben, um eine Störung des Schulablaufes zu vermeiden.

In begründeten Einzelfällen kann das Handy mit Erlaubnis einer Lehrkraft oder einer verantwortlichen pädagogischen Mitarbeiterin in der Mittagspause auf dem Schulhof für einen Anruf genutzt werden. Ebenso dürfen keine City-Roller, Fahrräder etc. auf dem Schulgelände benutzt oder abgestellt werden.

Besucherregelung

Wir möchten den Kreis der Personen, die sich im Schulhaus und auf dem Schulgelände bewegen, beschränken und somit auch überschaubar halten: Sie verabschieden ihre Kinder daher vor dem Schulgebäude und nehmen sie dort auch wieder in Empfang. Eine Begleitung zum/vom Klassenzimmer ist nicht notwendig und somit auch nicht vorgesehen. Sie vereinbaren Elterngespräche grundsätzlich telefonisch oder schriftlich mit der jeweiligen Lehrkraft. Die Telefonnummern oder Emailadressen der Lehrerinnen werden in der ersten Klassenpflegschaftssitzung des Schuljahres bekannt gegeben.

Bitte beachten Sie, dass zur Zeit für alle erwachsenen Besucher der Lindenschule Maskenpflicht herrscht!

Die städtische Verkehrsbehörde bittet weiterhin um folgenden Hinweis: Zugestellte Gehwege, parkende Fahrzeuge auf der Straße und blockierte Garageneinfahrten zu Zeiten des Schulbeginns bzw. Schulendes sind zu vermeiden. Beachten Sie bitte dazu auch die derzeitige Medienoffensive der Landesministerien zum verkehrssicheren Schulweg der Kinder. Wir halten es für eine vertretbare Lösung, das Absetzen und Aufnehmen Ihrer Kinder auf den Herzog-Philipp-Platz zu verlagern. Wir denken, den Kindern ist dieser kurze und gesicherte Weg zur Schule durchaus zuzumuten. Der Bereich unmittelbar vor dem Schulgelände wird zudem verkehrlich entlastet und für Ihre Kinder auch sicherer.

Schulweg

Bitte beachten Sie den Schulwegeplan und weisen Sie Ihre Kinder auf mögliche Gefahrenquellen hin. Eine frühe Begehung des Schulweges mit Erstklässlern führt zu vermehrter Sicherheit. Laut Schulordnung dürfen Schüler frühestens nach bestandener Fahrradprüfung in Klasse 4 mit dem Fahrrad in die Schule kommen. Fahrradständer befinden sich unmittelbar vor dem Schulgelände entlang der Lindenstrasse.

Schulbücher

Schulbücher stehen Ihrem Kind leihweise zur Verfügung. Bitte achten Sie darauf, dass diese Bücher eingebunden und pfleglich behandelt werden. Bei Verlust oder Beschädigung müssen wir Ihnen anteilige Kosten berechnen.

Chronische Erkrankungen und Allergien

Über etwaige Allergien, Unverträglichkeiten oder chronische Krankheiten müssen wir im Interesse Ihres Kindes Bescheid wissen (Merkblatt §34 Infektionsschutzgesetz). Bitte teilen Sie uns gegebenenfalls Notfallnummern mit.